AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind in Übereinstimmung mit § 14 BGB
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, Vereinbarungen und Angebote von uns. Sie gelten
spätestens durch Auftragserteilung oder Erbringung der Dienstleistung durch uns als von dem
Kunden anerkannt.
4. Wir widersprechen ausdrücklich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese
ergänzen. Selbst bei unserer Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden
diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in
Textform zugestimmt.
5. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Die
Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn wir dem Kunden die geplanten Änderungen der
AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in
Textform mitgeteilt haben und der Kunden nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt dieser
Mitteilung uns in Textform widersprochen hat. Wir sind dabei verpflichtet, den Kunden auf die
einzelnen AGB-Änderungen hinzuweisen und zu erläutern, dass diese Änderungen als
genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig diesen Änderungen innerhalb
des genannten Zeitraums widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand sind unsere Dienstleistungen im Zusammenhang der Präsentation von
Immobilien, die unsere Kunden vermieten und/oder verkaufen möchten.
2. Je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden gehört dazu
unter anderem die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform, auf der der Kunde seine
Projekte (Bestandsimmobilien und/oder Neubauprojekte) je Wohneinheit präsentieren und
deren Status auf dem aktuellen Stand halten kann. Ebenfalls zu unseren Angeboten gehört u.
a. die 3D-Visualisierung der Immobilienprojekte, Baustellendokumentationen, die Erstellung
von Image-Filmen, von Exposés und von Grundrissen etc.
3. Einzelheiten der konkret von uns geschuldeten Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse
ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Nebenabreden

1. Alle unsere Angebote auf unserer Internetseite sind freibleibend und unverbindlich.
2. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn der Kunde ein von uns individuell erstelltes
Angebot in Textform (z. B. per Brief oder per E-Mail) annimmt.
3. Sollte der Kunde unser Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen haben, sind wir
nicht mehr an dieses Angebot gebunden.
4. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

§ 4 Preise

1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung
ausgestellt wird, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung
notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.

§ 5 Liefer-/Leistungsfristen, höhere Gewalt, Annahmeverzug

1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Fertigstellungstermine sind für uns nur
verbindlich, soweit sie ausdrücklich von uns in Textform bestätigt wurden.
2. Höhere Gewalt
a) Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten
Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (z. B. COVID-19),
Streik, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die
Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und
Aussperrungen in unserem Unternehmen werden von dieser Klausel nicht erfasst.
b) Wir werden von unserer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Umstände
(vgl. Abs. 2a dieses Abschnitts)
1. die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
2. die Leistung bzw. Lieferung für uns einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des
Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem
groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Bei der
Bestimmung der uns zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob
wir das Leistungshindernis zu vertreten haben (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
3. wir die Leistung persönlich zu erbringen haben und sie uns unter Abwägung des der
Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Kunden
nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
c) War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat der
Kunde im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der
Leistung gebunden, so ist der Kunde berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder
nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
d) Dauern die unter Abs. 2a dieses Abschnitts genannten Ereignisse ununterbrochen mehr
als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt
bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist
der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
e) Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch den
Kunden ist bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt nach dem vorliegenden
Abschnitt vollständig ausgeschlossen.
f) Wir werden den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche
schriftlich oder in Textform über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche
Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
g) Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.
3. Die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen beginnen nach Eingang der von dem
Kunden uns beizubringenden Informationen (vgl. § 7), die wir zur Erfüllung des Auftrags des
Kunden benötigen.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass wir nicht mehr an die Einhaltung der ursprünglich von uns
angegebenen Liefer- und Leistungsfristen gebunden sind, wenn der Kunde nach
Vertragsschluss den Auftrag inhaltlich und/oder quantitativ abändert und/oder ergänzt. Wir
sind ebenfalls nicht mehr an die von uns angegebenen Liefertermine und/oder Liefer- und
Leistungsfristen gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 7 dieser AGB
verletzt.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten (vgl. § 7
dieser AGB), so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

§ 6 Rechtseinräumung an Arbeitsergebnissen, Zugang zur Online-Plattform

1. Nach vollständiger Bezahlung unserer Rechnung erhält der Kunde, soweit nicht
anderweitig vereinbart, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich
unbeschränktes Recht an unseren Arbeitsergebnissen (z. B. 3D-Visualiserungen).
2. Bei der Zurverfügungstellung einer Online-Plattform, auf der der Kunde seine Projekte
präsentieren kann (§ vgl. § 2 Abs. 2) erhält der Kunde von uns die entsprechenden
Zugangsdaten. Der Zugang ist dem Kunden nur persönlich im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarung gestattet.

3. Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an unbefugte dritte Personen weitergeben und
muss die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter schützen. Sollte der Kunde erfahren, dass
sein Zugang unberechtigt von jemand anderem benutzt wird, hat er uns dies unverzüglich
mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den gewährten Zugang weiterzuverkaufen, zu
verbreiten, zu verleihen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und/oder weiter zu
lizenzieren. Ebenso unzulässig sind Änderungen an der Software bzw. der Online-Plattform
selbst, soweit dies nicht der üblichen Nutzung entspricht.

4. Nach Beendigung des Auftrags und/oder bei Kündigung der vertraglichen Beziehung mit dem
Kunden hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf den genannten Zugang.

5. Der im Rahmen des Vertrags gewährte Zugang zur Online-Plattform bzw. die Nutzung der
bereitgestellten Software verlangen keine ungewöhnlichen Systemvoraussetzungen
(Hardware oder Software), soweit dies nicht gesondert hervorgehoben wird. Es genügt eine
zeitgemäße Endgeräte-Ausstattung, zu der ein Internetanschluss und ein gängiger
Internetbrowser gehören.

6. Wir haften nicht für Störungen oder Fehler bei der Nutzung der Software bzw. des Zugangs,
die durch technische Fehler oder ungenügende technische Ausrüstung auf Seiten des Kunden
entstehen.

7. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt und Struktur des Zugangs bzw. der Online-
Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern,
wenn hierdurch die vertraglich vorgesehene Nutzung nicht oder nur unerheblich
beeinträchtigt wird.

8. Wir bemühen uns, den Zugang zur Online-Plattform und damit zu der Präsentation der
Immobilien des Kunden möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei
aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Software
oder die Website auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von uns liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die
Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Dem Kunden ist
bekannt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website bzw. der Online-Plattform
technisch nicht zu realisieren ist. Außerdem kann die Verfügbarkeit aufgrund von
Wartungsarbeiten eingeschränkt sein. Wir garantieren daher dem Kunden keine ständige
Verfügbarkeit der Online-Plattform und damit auch der Präsentation der Immobilien des Kunden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftungsausschluss bei ungenügender Mitarbeit, Mehraufwand

1. Wir sind bei der Erbringung unserer Dienstleistungen auf die Mitwirkung und Mitarbeit des
Kunden angewiesen. Der Kunde muss – je nach konkreter Vereinbarung – uns z. B. die
Unterlagen des Architekten, Details des Bauvorhabens (Formen, Farben, Herstellerangaben
etc.), Seitenansichten des Projekts, Grundrisse usw. zur Verfügung stellen. Der Kunde ist
verpflichtet, uns diese erforderlichen Informationen und Inhalte auf Anfrage zur Verfügung zu
stellen.
2. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehört auch die zeitnahe Freigabe unserer
Leistungen und Arbeitsergebnisse (z. B. die Abnahme unserer Visualisierungen).
3. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden nach Abs. 1 oder Abs.
2 dieses Abschnitts haften wir nicht für eine verzögerte Fertigstellung unserer Leistungen und
auch nicht für einen aufgrund dieser Verzögerung bei dem Kunden entstehenden Schaden.
4. Wir sind berechtigt, einen etwaigen Mehraufwand zu berechnen, der dadurch entsteht, dass
der Kunde nach der Freigabe noch weitere Änderungen an unseren Arbeitsergebnissen
wünscht.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Unsicherheitseinrede

1. Unsere Rechnungen zehn Arbeitstage nach Zugang zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes
vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden,
Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen von dem Kunden zu verlangen.
2. Zahlungsverzug tritt nach einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
3. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch
auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt,
die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses
Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für
sie geleistet hat. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der
Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Kündigungsrecht, Aufbewahrung und Herausgabe von Kundendaten / -inhalten

1. Ein ordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.
2. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für den Kunden wie auch
für uns unberührt.
3. Jegliche Kündigungserklärung bedarf der Textform.
4. Im Falle der Beendigung des Vertrages sind wir berechtigt, sämtliche zu dem Auftrag des
Kunden gehörende Daten und Inhalte zu löschen, soweit mit dem Kunden nicht etwas
anderes vereinbart wurde. Es bestehen für uns keine Aufbewahrungs- oder
Herausgabepflichten von Daten oder Inhalten.
5. Sollte unser Angebot nicht mehr betrieben werden, sind wir gleichfalls zur Löschung
sämtlicher Inhalte und Daten des Kunden berechtigt. In diesem Fall bestehen gleichfalls keine
Aufbewahrungs- oder Herausgabepflichten.

§ 10 Referenzen

1. Wir sind berechtigt, die für den Kunden gefertigten Arbeitsergebnisse (z. B. 3D-
Visualisierungen und -Entwürfe) unter Nennung des Kundennamens als Referenz zur
Eigenwerbung auf unserer eigenen Homepage sowie im Rahmen unserer Auftritte in den
sozialen Netzwerken zu nutzen.
2. Das gilt nicht, falls der Kunde berechtigt war, die vertragliche Zusammenarbeit aus Gründen,
die wir zu verantworten haben, außerordentlich zu kündigen.

§ 11 Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts

1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Verstoß gegen Rechte Dritter, Inhalte des Kunden, Freistellungserklärung des Kunden

1. Wir respektieren die Rechte anderer Personen und Unternehmen. Wir akzeptieren daher
keine Verletzungen von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, von Markenrechten,
von Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter.
2. Der Kunde versichert, dass seine uns im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten
Inhalte (insbesondere Fotos, Videos, Bauzeichnungen und sonstigen verwendeten Inhalte)
keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder
Persönlichkeitsrechte. Der Kunde versichert, über die Rechte Dritter zu verfügen, falls diese
für die jeweilige Nutzung erforderlich sind.
3. Der Kunde versichert, über den zur Verfügung gestellten Zugang bzw. die Online-Plattform
keine Inhalte einzustellen, die ganz oder in Teilen rassistisch, menschenverachtend,
gewaltverherrlichend, beleidigend, verleumderisch, pornographisch, jugendgefährdend sind
oder in sonstiger Weise gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
4. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass seine zur Verfügung gestellten Inhalte keine
Programme (z. B. Viren, Schadprogramme) beinhalten.
5. Sollten die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte nach gegen die vorgenannten
Bestimmungen verstoßen, sind wir berechtigt, diese Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu
ihnen zu sperren.
6. Der Kunde stellt uns hiermit von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen gleich welcher Art
frei, die von Dritten wegen der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (vgl. Abs. 2
dieses Abschnitts) und gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die
angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.

7. Der Kunde haftet uns deshalb auch für alle seine Inhalte, wenn diese gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen.

§ 13 Sachmängelgewährleistung, Verjährungsfristen

1. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache)
berechtigt. Wir können Dienstleistungen auch wiederholen.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei
Dauerschuldverhältnissen steht dem Kunden statt des Rechts auf Rückgängigmachung
des Vertrags ein Recht zur Kündigung zu.
3. Der Kunde ist außerdem in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
– wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,
– wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unzumutbar ist,
– wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb
einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor
Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss
begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte
Leistung für den Kunden wesentlich ist,
– wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder
– es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung
besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den
sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.

4. Der Kunde muss zur Ausübung der Gewährleistungsrechte die von § 377 HGB geschuldete
Untersuchungs- und Rügepflichten einhalten. Die Menge bzw. die Anzahl der gelieferten Ware
ist unverzüglich bei ihrem Empfang zu prüfen. Fehlmengen und anderweitige offensichtliche
Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich (in
Textform) angezeigt werden; anderenfalls ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht festgestellt werde können, müssen uns unverzüglich in Textform nach ihrer
Feststellung angezeigt werden. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen
haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

5. Die Verjährungsfrist von Sachmängelgewährleistungsansprüchen beläuft sich auf ein Jahr ab
Erbringung der Dienstleistung.

§ 14 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen
von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Abschnitts gelten
nicht:
– bei Schäden aus einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
– im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
– im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein
eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
– bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten).

Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertragliche
Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.

3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Abschnitts vorliegt, ist die Haftung von uns und unseren
Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den
vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir
bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen
müssen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

§ 15 Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns zugehenden
Informationen und Unterlagen, wie z. B. über Preise, technisches Know-how etc. vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 16 Anwendbares Recht

Es gilt für die gesamte Rechtsbeziehung mit den Kunden und diese AGB das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den Geschäftsbeziehungen mit
dem Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
2. Erfüllungsort ist gleichfalls der Sitz unseres Unternehmens.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.